ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON FAHRZEUGEN
IM ABO-MODELL ÜBER EASYCAR.DE DURCH GEWERBLICHE UND PRIVATE
KUNDEN.
1. Allgemeines
2. Besondere Pflichten des/der Mieter
3. Pflichten des Vermieters
4. Haftung des Mieters bzw. des Fahrers
5. Weitere Leistungen
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Allgemeines
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er das Kraftfahrzeug in
ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel bzw. Beschädigungen nach persönlicher Überprüfung
übernommen hat, soweit nicht im Mietvertrag Mängel oder Beschädigungen schriftlich vermerkt
sind. Der Mieter erklärt des Weiteren, dass er sich von dem Stand des Kilometerzählers sowie
dem Vorhandensein des gesamten Zubehör des Kraftfahrzeuges (Bordmappe vollständig inkl.
original Serviceheft, Reserverad, Wagenheber, Verbandskasten vollständig, Anhängerkupplung,
Warndreieck, Navigations-DVD, etc.) und dem Tankinhalt überzeugt hat. Die Kraftstoffkosten
gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter hat das Fahrzeug mit der gleichen Kraftstoffmenge wie
bei der Fahrzeugübernahme im Mietvertrag festgehalten zurückzugeben. Es muss der von dem
Kfz-Hersteller angegebene/empfohlene Kraftstoff beim Betanken des Fahrzeuges durch den
Mieter verwendet werden. Sollte bei Rückgabe des Mietobjekts nicht die vereinbarte
Kraftstoffmenge wie bei Fahrzeugübergabe befüllt sein, ist der Vermieter berechtigt die
entstehenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen, hier wird ein Pauschalpreis von 2,00 EUR
pro Liter Kraftstoff berechnet.
1.1 Fahrzeugortung
Die Fahrzeuge können mit Systemen zur Fahrzeugortung und Tracking-Systemen ausgestattet
sein, um Ihr Fahrzeug zu lokalisieren, falls es gestohlen oder nicht an die Mietstation
zurückgebracht wird oder um ein Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer Panne zu orten.
2. Besondere Pflichten des/der Mieter
2.1 Allgemeines
Der Mieter ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung
eines Kraftfahrzeugs bestehenden Vorschriften und Gesetze zu befolgen. Bei einer gewerblichen
Warenbeförderung hat sich der Mieter an die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes zu
halten. Ist das Kraftfahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, so wird hiermit der Mieter
ausdrücklich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung dieses Fahrtenschreibers
hingewiesen. Der Mieter ist verpflichtet, das vorgeschriebene Motorenöl und Kühlwasser in
regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. Bei Langzeit- bzw. Dauermieten (Mietdauer ab 1 Monat)
werden Motoröl, Kühlwasser, Scheibenwaschflüssigkeit sowie alle Leuchtmittel/-einheiten der
Fahrzeugaußenbeleuchtung nicht ersetzt. Der Mieter ist verpflichtet nur original Ersatzteile /
Motorenöle direkt vom Fahrzeughersteller zu verwenden bzw. einzusetzen.
2.2 Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, dessen Berufsfahrern und in dem Mietevertrag
ausdrücklich angegebenen Fahrern mit einem für das Kraftfahrzeug gültigen Führerschein geführt
werden. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers sowie sein Eigenes zu vertreten und
haftet in jeder Form voll dafür. Alle den Mieter betreffenden Bestimmungen bzw. Vereinbarungen
dieses Vertrages gelten auch für den jeweiligen berechtigten Fahrer. Insbesondere müssen die im
Mietvertrag genannten Fahrer oder die von dem Mieter dazu berechtigten Personen fahrtüchtig im
Sinne des Gesetzes sein, sowie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das angemietete
Fahrzeug sein. Das Fahrzeug darf nur im Vorhandensein der vollen Fahrtauglichkeit geführt
werden. Das Führen unter Rauschmitteln (Alkohol, Drogen etc.) ist ausdrücklich untersagt. Bei
Zuwiderhandlungen haftet der Mieter in der Höhe des vollständigen Listenpreises. Eine
Untervermietung/Drittvermietung ist nicht gestattet.
2.3 Obhutspflicht
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug sorgfältig gegen Diebstahl gesichert
wird. Verstößt der Mieter bzw. der Nutzer gegen diese Bedingungen, so hat er im Falle des
Diebstahls des Fahrzeuges an die Firma Eazycar GmbH den vollen Schadensersatz des
Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges zuzüglich Nebenkosten zu leisten.
2.4 Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen (öffentlich und
geschlossen), Fahrertrainings, Testzwecken, Geländefahrten sowie zu rechtswidrigen Zwecken,
auch soweit nur nach dem Recht des Tatorts verboten, insbesondere zur Beförderung von
Gefahrengut zu benutzen. Eine Beladung des Kraftfahrzeuges über das gesetzliche Maß sowie
nach Vorgabe des Herstellers (siehe Kopie Fahrzeugschein im Kfz), ist unzulässig. Eine
Untervermietung, Drittvermietung oder eine Weitervermietung ist ausdrücklich untersagt.
2.5 Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind grundsätzlich nicht gestattet und erfordern im Einzellfall die schriftliche
Genehmigung von der Eazycar GmbH – festgehalten auf der Vorderseite des Mietvertrages. Dies
gilt besonders für sämtliche osteuropäischen Länder, wie Kroatien, Slowenien, Serbien,
Montenegro, Bosnien, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Tschechoslowakei, Polen, Bulgarien sowie
Staaten der Guss, die Länder des nahen Ostens, Afrika, etc. (für diese Länder besteht kein
Versicherungsschutz).
2.6 Anzeigepflicht bei Unfall
Der Mieter ist verpflichtet, stets zur Ermittlung des Unfallschadens die Polizei hinzuzuziehen und
darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer
Unfallbeteiligter nicht vorhanden ist. Der Mieter oder dessen Fahrer ist verpflichtet, Namen,
Vornamen, Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeitpunkt, Ort, Straße sowie die
polizeilichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten und der Firma Eazycar
GmbH unverzüglich auf dem ausgehändigten Schadenformular schriftlich mitzuteilen.
Gegnerische Ansprüche dürfen in keiner Form vor Ort anerkannt werden. Die Geltendmachung
von unfallbedingten Ersatzansprüchen wegen einer Beschädigung des Fahrzeuges erfolgt
ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist verpflichtet der Firma Eazycar GmbH den
Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und ihn bei der Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen durch unverzügliche Erteilung der erforderlichen Informationen
(Schadenformular) zu unterstützen. Der Vermieter behält sich andernfalls vor, die durch nicht
unverzügliche Bereitstellung des Schadensformulars (vollständig ausgefüllt) hieraus resultierende
Schäden gegenüber dem Mieter geltend zu machen. Bei einem Unfall, verursacht durch
Eigenschuld oder mechanische Schäden infolge nachlässiger Benutzung des Fahrzeugs werden
dem Mieter Minimum 5-10 Tage für die Stillstandzeit es Wagens verrechnet, bis zur Fertigstellung
der Reparatur (Tarif pro Tag 1-2 Tage).
2.7 Mietdauer und Rückgabe
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem von ihm übernommenen Zustand am umseitig
vereinbarten Rückgabetermin und Ort während der Geschäftszeiten (montags bis freitags von
9.00 Uhr bis 17.00 Uhr) bei der Firma Eazycar GmbH, Pfaffenrieder Str. 1, 82515 Wolfratshausen
zurückzugeben. Sollte der Mieter diese Vertragspflicht nicht einhalten, besteht für den Vermieter
der Verdacht einer Fahrzeugunterschlagung. Falls der Mieter die vertraglich vereinbarte
Fahrzeugrückgabe ändern möchte, ist in jedem Fall die vorherige schriftliche Genehmigung durch
die Firma Eazycar GmbH einzuholen. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Kraftfahrzeuges, des
gesamten Fahrzeugzubehör sowie der Fahrzeugdokumente und aller ausgehändigter Kfz-
Schlüssel am vereinbarten Rückgabeort verpflichtet den Mieter zum Ersatz an die Firma Eazycar
GmbH des dadurch entstandenen Schadens.
2.8 Mietpreis
Die im Mietvertrag vereinbarten und dokumentierten Mietpreise sind bindend. Bei einer
Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Firma Eazycar GmbH dazu berechtigt –
abweichend der Preise vom Mietvertrag – nach Tagesgebühr und Kilometerpreis entsprechend
der gültigen Preisliste von der Firma Eazycar GmbH abzurechnen. Der Mietpreis – soweit nicht
anders schriftlich vereinbart – ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung an die
Firma Eazycar GmbH fällig. Bei einer Mietdauer von mehr als einem Monat ist der vertraglich
vereinbarte Mietpreis jeweils zum 1. eines Kalendermonats auf das angegebene Konto der Firma
Eazycar GmbH zu überweisen.
Als Geldeingang gilt die Gutschrift des Betrags auf dem Konto der Firma Eazycar GmbH. Der
Vermieter ist dazu berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe oder in der
nachgewiesenen tatsächlichen Höhe zu erheben. Ein Verzug tritt ein, ohne dass es einer
vorherigen Mahnung bedarf, sofern der Mieter den vereinbarten Mietpreis nicht fristgerecht - wie
im Vertrag vereinbart – bezahlt.
2.9 Wartung des Fahrzeuges (Dauer- bzw. Langzeitmiete ab 1 Monat)
Der Mieter verpflichtet sich bei einer Langzeitmiete das Fahrzeug entsprechend den Vorgaben
des Herstellers die Wartungs- und Servicearbeiten nur in einer autorisierten Vertragswerkstatt
durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter. Der Mieter hat die Durchführung der
Wartung durch einen entsprechenden Eintrag im Serviceheft des Fahrzeuges nachzuweisen. Auf
Verlangen von der Firma Eazycar GmbH verpflichtet sich der Mieter zur Vorlage der Rechnung
des Autohauses bei dem die Wartung durchgeführt worden ist.
2.10 Sonstige Reparaturen
Reparaturen an dem Mietfahrzeug, insbesondere die Kosten für Verschleißreparaturen trägt der
Mieter (gilt nur bei Dauer- bzw. Langzeitmiete ab 1 Monat Mietdauer). Dies gilt auch für die Kosten
von Reifenersatz, sofern dieser aufgrund nicht ordnungsgemäßer Behandlung des Fahrzeuges
durch den Mieter bzw. den autorisierten Fahrer beruht. Bei Reparaturen ab 80 EUR zzgl. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer ist vom Mieter vorab die schriftliche Freigabe durch den Vermieter
einzuholen.
2.11 Kaution
Die geleistete Kaution kann vom Vermieter als Sicherheitsleistung aller Art verwendet werden. Sie
dient sowohl zur Deckung etwaiger Schäden, Mehrkilometer als auch im Falle jeglicher
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Mieter. Dies gilt auch bei Verstößen gegen den
Mietvertrag oder den allgemeinen Vermietbedingungen der Eazycar GmbH. Ebenso ist der
Vermieter berechtigt die Kaution bei einer gegebenenfalls vorzeitigen Rückgabe in der Höhe des
entstanden Schadens (Bruttobetrag der entfallenen Miete zuzüglich Zinsen) zu verwenden.
3. Pflichten des Vermieters
3.1 Fahrzeugzustand
Die Firma Eazycar GmbH überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies
Fahrzeug.
3.2. Versicherung
Das Fahrzeug ist entsprechend der Festlegung auf der Vorderseite des Mietvertrages versichert.
Nicht beinhaltet sind folgende Bestandteile: Reifen, Felgen, Verdeck, Polsterung, Sitze, Antenne,
Getriebe, Radio, CD-Player, CD-Wechsler, Navigationssystem, Glasschäden usw.
3.3 Wartung (Kurzzeitmiete bis zu 1 Monat)
Die Wartung wird von dem Vermieter durchgeführt.
3.4. Reparaturen (Kurzzeitmiete bis zu 1 Monat)
Wird während der Mietzeit eine Reparatur fällig um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des
Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis hin zum Kostenbetrag
von 50,- EUR ohne Rücksprache beauftragen. Bei erforderlichen Reparaturen die den
vorgenannten Kostenbetrag übersteigen, ist in jedem Fall die schriftlich Genehmigung der Firma
Eazycar GmbH erforderlich. Den Auftrag gibt in diesem Fall dann der Vermieter an die
Vertragswerkstatt.
3.5 Technischer Defekt
Falls das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts nicht mehr fahrfähig ist, ist der Mieter
(Kurzzeitmiete bis zu 1 Monat Mietdauer) berechtigt, einen autorisierten Abschleppdienst mit dem
Transport zur nächstliegenden Vertragswerkstatt zu beauftragen, die sich maximal 30 Kilometer
von dem Abschlepport befindet. Die Kosten hierfür werden von dem Vermieter nach dem
Nachweis der Notwendigkeit erstattet, sofern nicht der Mieter den technischen Defekt zu
verantworten hat. Weitere Kosten werden an den Mieter durch die Firma Eazycar GmbH nicht
erstattet. Ein insoweit erforderlicher Reparaturauftrag ist vorab mit dem Vermieter abzustimmen.
Einen Ausfall oder eine Beschädigung des Kilometerzählers hat der Mieter sofort an die Firma
Eazycar GmbH schriftlich mitzuteilen.
4. Haftung des Mieters bzw. des Fahrers
4.1 Der Mieter haftet gegenüber der Firma Eazycar GmbH in jedem Fall für Schäden am Fahrzeug
die durch das Ladegut, die Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder sonstiger Vorschriften oder
Obhutspflichten, Beschädigungen von Sitzen, Sitzbezügen und Bodenteppichen, Schäden an
Felgen und Reifen, Verdeck, Polsterungen, Antenne, Getriebe, Radio, CD-Player, CD-Wechsler,
Navigationssystem, Kupplung, Glasschäden usw. sowie für Schäden die aufgrund einer
unrichtigen Kraftstoffbefüllung durch den Mieter entstanden sind, in voller Höhe. Dasselbe gilt bei
der Beförderung von Gefahrengut, da dies in keiner Weise versichert ist.
4.2 Hat der Mieter eine Haftungsbeschränkung (Vollkaskoversicherung) per Mietvertrag zusätzlich
abgeschlossen, haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahruntüchtigkeit,
Unfallflucht, etc.) in vollem Umfang selbst. Ansonsten ist eine Haftung vorbehaltlich der
Vereinbarung in Ziff. 4.1 dieser allgemeinen Mietbedingungen nur auf Höhe der vereinbarten
Selbstbeteiligungen, die im Mietvertrag festgehalten sind.
4.3 Gegebenenfalls fällige Verschleißreparaturen (z.B. Bremsanlage,
Antriebsstrang, Kupplung) trägt der Mieter
4.4 Bei einer Reifenprofiltiefe unter 4mm, ungleichmäßiger Profilverschleiß
(falscher Luftdruck, falsche Nutzung), Bremsplatten, Sägezähne, Risse,
Schnitte, Fremdkörper im Reifen, Reifenreparaturen etc. haftet der Mieter in
voller Höhe für etwaig entstehende Kosten (werksseitige Bereifung +
Montage)
4.5 Der Mieter verpflichtet sich für den Fall der Halterhaftung die Eazycar GmbH auf erstes
Anfordern freizustellen. Im Übrigen hat der Mieter pro Bearbeitung eines Strafzettels an den
Vermieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu
bezahlen. Die gesonderte Bearbeitungsgebühr wird im Rahmen der nächstfolgenden Abrechnung
des Mietpreises mit dem Mieter verrechnet.
5. Weitere Leistungen
5.1 Die Firma Eazycar GmbH ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos auch ohne
vorherige Abmahnung zu kündigen, wenn der Mieter gegen eine Bestimmung dieses Vertrages
oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat, oder wenn gegen den Mieter eine Maßnahme
der Zwangsvollstreckung oder der Insolvenz ergriffen wird oder er eine Zahlung aus diesem
Mietvertrag nicht fristgerecht leistet.
5.2 Eine Aufrechnung des Mieters mit eigenen Forderungen, die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes oder die Geltendmachung einer Minderung sind nur zulässig, wenn die
Ansprüche des Mieters unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.3 Eine Abtretung von Forderungen des Mieters gegen die Eazycar GmbH ist unzulässig.
5.4 Zusätzliche Vereinbarungen, als im Mietvertrag und in de allgemeinen Vermietbedingungen
schriftlich festgehalten sind, wurden nicht getroffen. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen in
jedem Fall zum Zwecke der Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung
des Schriftformerfordernisses.
5.5 Persönliche Daten des Mieters, sowie Kopien des Führerscheins und Personalausweis bzw.
Reisepass oder ID-Card (bei ausländischen Bürgern auch das Visum), werden von der Eazycar
GmbH EDV-mäßig erfasst und für 3 Jahre gespeichert.
5.6 Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen von der
Eazycar GmbH im Rahmen des Mietvertrages und dessen Abwicklung sowie im Rahmen der
Durchsetzung von Ansprüchen von dem Vermieter ist gestattet.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt ausdrücklich deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist
München.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen,
dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte
Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.